Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

🗓 Stand: August 2026

Für Präsenzkurse und Workshops der Tiny-Tunes Musik-AG. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Schulen, Horte, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Auftraggeber und sonstige Träger.

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§ 1
Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für Verträge über Kurse, Workshops, Musik-AGs, Projekttage, Ferienangebote und vergleichbare Präsenzangebote der Tiny-Tunes Musik-AG.

Nur für Einrichtungen Das Angebot richtet sich ausschließlich an Schulen, Horte, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Auftraggeber und sonstige Träger. Eine Buchung durch Verbraucher oder eine direkte Abrechnung mit Eltern ist nicht vorgesehen.

Angaben auf der Website, in Flyern und in Informationsunterlagen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon ist unverbindlich – Tiny-Tunes erstellt auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot.

Der Vertrag kommt zustande, sobald die beauftragende Einrichtung das Angebot durch eine vertretungsberechtigte Person in Textform annimmt oder Tiny-Tunes die Beauftragung in Textform bestätigt (z. B. per E-Mail, unterzeichnetem Angebot oder offizieller Beauftragung).

Das individuelle Angebot legt insbesondere Kursformat, Termine, Veranstaltungsort, Gruppengröße, Leistungen, Vergütung und mögliche Zusatzkosten fest. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

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§ 2
Leistungsumfang und Kursgebühren

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Tiny-Tunes schuldet die fachgerechte Vorbereitung und Durchführung des vereinbarten Kurses – ein bestimmter Lernerfolg, eine Aufführung oder ein konkretes Arbeitsergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Kursgebühr richtet sich nach dem gebuchten Format, der Zahl und Dauer der Unterrichtseinheiten, der Gruppenzahl sowie vereinbarten Zusatzleistungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich als Festpreis pro Unterrichtseinheit und gebuchter Gruppe.

Gruppengröße Die regulären Preise gelten für Gruppen mit bis zu 16 Kindern. Größere Gruppen mit bis zu 20 Kindern sind abhängig von Alter, Raumgröße, Betreuungssituation und Kursinhalt nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache möglich. Tiny-Tunes ist nicht verpflichtet, eine unangekündigt größere Gruppe zu übernehmen. Jede weitere Gruppe wird gesondert gebucht und berechnet.

Materialkosten, Fahrtkosten außerhalb des vereinbarten Gebiets und sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder nachträglich vereinbart wurden. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Rechnung. Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen oder zusätzliche Termine können gesondert berechnet werden.

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§ 3
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Kursgebühr nach Beginn des Kurses in Rechnung gestellt.

Zahlungsfrist Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsfristen öffentlicher Auftraggeber müssen vor Vertragsschluss vereinbart und im Angebot festgehalten werden. Eine Ratenzahlung ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform möglich.

Die beauftragende Einrichtung stellt Tiny-Tunes rechtzeitig alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben zur Verfügung (z. B. Rechnungsanschrift, Bestellnummer, Kostenstelle, Leitweg-ID oder vergleichbare Angaben).

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen Verzugsfolgen. Befindet sich die Einrichtung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Tiny-Tunes noch ausstehende Termine bis zur Zahlung aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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§ 4
Kursdurchführung, Organisation und Mitwirkung

Der Kurs findet zu den im Angebot vereinbarten Terminen und am vereinbarten Veranstaltungsort statt. Änderungen von Terminen, Zeiten oder Räumen erfolgen nach vorheriger Abstimmung.

Tiny-Tunes darf einzelne Übungen, Spiele oder methodische Abläufe an Alter, Klassenstufe, Gruppenzusammensetzung, Lernstand und räumliche Bedingungen anpassen. Der vereinbarte Schwerpunkt und der wesentliche Charakter des Kurses bleiben erhalten.

Die Einrichtung stellt sicher:

  • Einen rechtzeitig geeigneten, sicheren und ausreichend großen Raum
  • Vereinbarten Zugang zu Räumen, Stromanschlüssen, Tischen, Sitzgelegenheiten und sonstiger Ausstattung
  • Einhaltung der vereinbarten Gruppengröße (Änderungen vor dem Termin mitteilen)
  • Eine erreichbare Ansprechperson für organisatorische Fragen und Notfälle
Aufsicht Während der vereinbarten Kurszeit übernimmt die Kursleitung die unmittelbare, kursbezogene Aufsicht über die Gruppe. Die Verantwortung für Übergabe vor Kursbeginn, Abholung nach Kursende, Wege außerhalb des Kursraums und nicht vereinbarte Betreuungszeiten verbleibt bei der Einrichtung. Besondere Regelungen zur Aufsicht müssen vor Kursbeginn vereinbart werden.

Die teilnehmenden Kinder müssen den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung folgen. Gefährdet ein Kind sich selbst oder andere oder stört es den Kurs trotz mehrfacher Aufforderung erheblich, darf die Kursleitung die Teilnahme vorübergehend unterbrechen; die Einrichtung übernimmt dann die weitere Betreuung. Eine vorübergehende Nichtteilnahme einzelner Kinder führt nicht zu einer Verringerung der Kursgebühr.

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§ 5
Stornierung, Terminabsagen und Kündigung

5.1 Stornierung des gesamten Kurses

Eine vollständige Stornierung ist in Textform möglich. Es gelten folgende Fristen (bezogen auf den ersten vereinbarten Termin):

Bis 28 Tage vorherKostenfrei
27–14 Tage vorher50 % der Kursgebühr
13–7 Tage vorher75 % der Kursgebühr
Unter 7 Tage vorher100 % der Kursgebühr

Der Einrichtung bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Belegung werden angerechnet.

5.2 Absage oder Verschiebung einzelner Termine

Bei Mitteilung von mind. 7 Kalendertagen vorher kann ein Termin kostenfrei verschoben werden, sofern ein Ersatztermin in angemessenem Zeitraum vereinbart werden kann. Ist dies aus Gründen der Einrichtung nicht möglich, werden 50 % der Vergütung für diesen Termin berechnet.

Bei einer Absage unter 7 Kalendertagen vor dem Termin bleibt die vollständige Vergütung fällig – auch wenn der Kurs mangels Teilnehmenden, Raum oder organisatorischer Voraussetzungen nicht stattfinden kann, obwohl die Kursleitung erschienen und leistungsbereit war.

Der Einrichtung bleibt auch hier der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

5.3 Kündigung nach Kursbeginn

Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei die Fortsetzung unter Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. Gewöhnliche Stundenplanänderungen, interne Personalengpässe, Änderungen der Teilnehmerzahl oder die Abwesenheit einzelner Kinder stellen für sich allein keinen wichtigen Grund dar. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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§ 6
Ausfall durch Tiny-Tunes und höhere Gewalt

Kann ein Termin wegen Krankheit oder aus einem anderen von Tiny-Tunes zu vertretenden Grund nicht stattfinden, wird die Einrichtung so früh wie möglich informiert. Tiny-Tunes bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder nach Abstimmung eine geeignete Ersatzkursleitung an.

Kann weder Ersatztermin noch Ersatzkursleitung angeboten werden, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Einheit; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

Bei höherer Gewalt oder einem anderen unvorhersehbaren, von keiner Partei beherrschbaren Ereignis (z. B. behördlich angeordnete Schließungen, Naturereignisse, schwere Unwetter, Verkehrs- oder Sicherheitslagen) bemühen sich beide Seiten zunächst um eine Terminverschiebung.

Interne organisatorische Schwierigkeiten einer Partei gelten nicht automatisch als höhere Gewalt. Kann die Leistung dauerhaft nicht erbracht und kein Ersatztermin vereinbart werden, entfällt die Vergütung für die betroffenen Einheiten; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 7.

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§ 7
Haftung

Tiny-Tunes haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Wesentliche Vertragspflichten Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Einrichtung regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Tiny-Tunes haftet für verlorene, verwechselte oder beschädigte persönliche Gegenstände der Teilnehmenden nur bei schuldhafter Pflichtverletzung. Die Einrichtung ist für Sicherheit und Eignung der von ihr bereitgestellten Räume, Möbel und Ausstattung verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften zur Haftung für Hilfspersonen und Ersatzkursleitungen sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

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§ 8
Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation des Vertrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Tiny-Tunes erhebt grundsätzlich keine Teilnehmerdaten, die für die Kursdurchführung nicht erforderlich sind – Teilnehmerlisten und personenbezogene Daten der Kinder sollen grundsätzlich bei der Einrichtung verbleiben.

Fotos, Video- und Tonaufnahmen werden nicht ohne gesonderte vorherige Vereinbarung und die erforderlichen Einwilligungen erstellt oder verwendet.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit für die Vertragsabwicklung notwendig, ein beauftragter Dienstleister eingesetzt wird, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat (z. B. Zahlungsdienstleister, Banken, steuerliche/rechtliche Berater, technische Dienstleister, Behörden). Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung im Auftrag der Einrichtung vorliegt, wird vor Beginn eine gesonderte AV-Vereinbarung abgeschlossen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

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§ 9
Urheberrechte, Unterrichtsmaterialien und Aufnahmen

Sämtliche von Tiny-Tunes entwickelten oder bereitgestellten Unterrichtsmaterialien, Konzepte, Texte, Spiele, Grafiken, Audiodateien, Arbeitsblätter und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

Die Einrichtung erhält, soweit nichts anderes vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Durchführung des gebuchten Kurses und die vereinbarte Gruppe. Arbeitsblätter dürfen in der für die Gruppe erforderlichen Anzahl vervielfältigt werden. Eine Nutzung in weiteren Gruppen, Kursen oder späteren Schuljahren bedarf der vorherigen Zustimmung von Tiny-Tunes.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Die Weitergabe der Materialien an Dritte
  • Veröffentlichung auf Websites, Lernplattformen oder in sozialen Netzwerken
  • Kommerzielle Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung
  • Entfernung von Urheber- oder Herkunftshinweisen
  • Bearbeitung oder Weiterentwicklung zur eigenen Weiterverwertung
  • Aufnahme oder vollständige Dokumentation geschützter Kursinhalte

Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Kursleitung, des Unterrichts oder der Materialien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Tiny-Tunes erstellt werden; datenschutzrechtliche Einwilligungen der betroffenen Personen müssen zusätzlich vorliegen.

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§ 10
Schlussbestimmungen
Anwendbares RechtRecht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht ausgeschlossen
GerichtsstandMünchen (bei Kaufleuten, jur. Personen d. öff. Rechts oder öff.-rechtl. Sondervermögen)

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.

Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Vereinbarung zwischen Tiny-Tunes und der Einrichtung und sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen – eine einseitige Änderung durch bloße Mitteilung neuer AGB findet nicht statt. Rechtlich notwendige oder ausschließlich zukünftige Verträge betreffende Änderungen können auf der Website veröffentlicht werden; für bestehende Verträge gelten sie nur bei Zustimmung beider Parteien oder gesetzlicher Regelung.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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